VITA – RECHTSANWALT HENDRIK KÖNIG

KURZBIOGRAFIE

Rechtsanwalt Hendrik König ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach bestandener Abiturprüfung, Ableistung des Wehrdienstes und einjähriger Praxistätigkeit studierte er Rechtswissenschaften in Berlin.

Nach 1. jur. Staatsexamen, anschließendem Referendariat beim Kammergericht und 2. jur. Staatsexamen war er zunächst in der Sozietät Kaiser & König in Berlin seit 1994 als zugelassener Rechtsanwalt tätig. 1998 gründete Rechtsanwalt Hendrik König seine Einzelkanzlei. 2001 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN

Im Laufe seiner über 30jährigen Berufstätigkeit hat Rechtsanwalt Hendrik König u.a. in zahlreichen Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verteidigt, zum Teil mit sogenannter überlanger Hauptverhandlungsdauer („Umfangsverfahren“) – so etwa  im Prozess um  die sog. Neuruppiner „XY-Bande“. Er hat in weiteren zeithistorischen Prozessen verteidigt, wie etwa im Schwurgerichtsprozess gegen Irene B. – Krankenschwester an der Charité, wegen des Vorwurfs von Patiententötungen, oder in einem Schwurgerichtsprozess gegen eine junge Lehramtsstudentin wegen des Vorwurfs der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge. Ein weiterer gegenwärtiger Schwerpunkt sind Umfangsverfahren im Bereich des Betäubungsmittel-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und immer wieder des Kapitalstrafrechtes.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Hendrik König für seine Mandanten in einem weiteren Schwerpunkt in zahlreichen Spruchverfahren wegen der gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Abfindung /  eines angemessenen Ausgleichs in Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (aktien- und umwandlungsrechtliche Abfindungsverfahren – §§ 304 ff. AktG, 320b AktG, 327f AktG; 15, 34 UmwG iVm. SpruchG) bundesweit tätig.

Der Kampf ums Recht ist mein bestimmendes Credo! Denn: „Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“ (Max Alsberg in „Die Philosophie der Verteidigung“ 1930)

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