STRAFRECHT

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Als Fachanwalt für Strafrecht bietet Rechtsanwalt Hendrik König umfassende Beratung und Vertretung bzw. Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen und spezialisiert auf den nachfolgenden Gebieten:

  1. Betäubungsmittelstrafrecht
  2. Kapitalstrafrecht
  3. Jugendstrafrecht
  4. Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren)
  5. Revisionsstrafrecht
  6. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  7. Verfahren nach dem Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
  8. Ordnungswidrigkeitenrecht
  9. Nebenstrafrecht

Rechtsanwalt Hendrik König ist nach Vereinbarung für Sie auch als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter sonst als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger tätig.

Die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien ist dabei wichtigstes Prinzip meiner Strafverteidigertätigkeit und damit immer „Kampf ums Recht“:

Zitate Rudolf von Jhering (insbesondere aus „Der Kampf um das Recht“, Vortrag des Hofrates Professor Jhering, gehalten in der Wiener Juristischen Gesellschaft am 11. März 1872; jetzt: Schutterwald/Baden 1997) :

„Der Kampf ums Recht ist die Poesie des Charakters.“

„Im Kampfe sollst du dein Recht finden.“

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“

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