30 Jahre Strafverteidigung – Facetten
Jeden Tag neu motiviert im Kampf ums Recht!
Der kleine Erfolg gibt die Kraft, weiter zu machen und den Kampf jeden Tag aufs neue aufzunehmen.
Ein solch kleiner Erfolg ist etwa auch die kürzlich erreichte Einstellung eines angeklagten Verfahrens wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gem. § 154 (2) StPO im Hinblick auf eine ältere Vorverurteilung, auch wenn man dafür mehr als sechs Monate durch zahlreiche telefonische und schriftliche Nachfragen beim Entscheidungsträger den Eindruck gewinnen kann, nur durch „Lästigkeitsentfaltung“ Sachverhaltsklärungen voranzubringen – bei einem inhaftierten Mandanten, dessen Resozialisierungsbemühungen in dieser Zeit Brach liegen.