SPRUCHVERFAHREN

RECHT FÜR MINDERHEITSAKTIONÄRE

Sind Sie mit der Höhe einer Abfindung für den Verlust von Aktien bei Konzernierungsmaßnahmen wie Squeeze out, Unternehmensverträgen, Verschmelzungen, Eingliederungen, Delistings u.ä. nicht einverstanden, dann können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Ich betreue seit zwei Jahrzehnten Minderheitsaktionäre in ihrem Kampf gegen Groß-/Hauptaktionäre um angemessene Abfindungen für den Verlust der Aktien und der damit verbundenen Teilhaberechte.

Das Verfahren richtet sich nach dem Spruchverfahrensgesetz (SpruchG).

Ein begründeter Antrag muss spätestens nach drei Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung der Maßnahme im elektronischen Bundesanzeiger (Squeeze out, Unternehmensvertrag, Verschmelzung, Eingliederung) beim zuständigen Landgericht eingereicht werden. Es bedarf darin einer Auseinandersetzung mit den vom Groß-/Hauptaktionär in Auftrag gegebenen Unternehmensbewertungen.

Die Verfahren dauern in der ersten Instanz in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren, manchmal sogar länger. Es schließt sich in der Regel des Beschwerdeverfahren beim OLG an.

Überwiegend können Verbesserungen für die Minderheitsaktionäre erreicht werden.

Lassen Sie daher überprüfen, ob Ihnen nicht eine unangemessene Abfindung gewährt wurde!

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